BRK Rettungshundestaffel Rosenheim
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Ausbildungsvoraussetzungen 

Der Hund ist Eigentum des Hundeführers.

  • Er ist gesund, lernfreudig und verfügt über einen ausgeprägten Spieltrieb. Sein Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen ist unauffällig. 
  • Der Hundebesitzer muss eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Der Hundehalter muss regelmäßig die anerkannten Impfungen nachweisen können.
  • Ausbildungsdauer: ca. 2 Jahre
  • Voraussetzungen zur Zulassung der Rettungshundeprüfung
  • Ehrenamtliches Mitglied beim BRK
  • Bestandener Eignungstest
  • Nachweis der einzelnen Ausbildungen

Eignungstest:
Geprüft wird z. B.

  • das Verhalten des Hundes bei verschiedenen optischen Einflüssen wie Geräuschen, Rauch und Feuer
  • begehen von ungewohnten Untergründen
  • führen und spielen mit Fremdpersonen
  • Eigenverbellen des Hundeführers

 Kenntnisse und Ausbildungen:

  • Helfer Grundausbildung
  • RK- Einführungsseminar
  • Erste Hilfe Kurs
  • SAN-Ausbildung A/B
  • Grundausbildung Betreuungsdienst
  • Grundlagen: Helfer in Einsatzdiensten
  • Information und Kommunikation
  • Technik und Sicherheit
  • Organisation und Einsatztaktik
  • Basisnotfallnachsorge
  • Erste Hilfe am Hund
  • Kynologie
  • Orientierungs- und Kartenarbeit (Kompass, GPS)
  • Trümmerkunde (nur bei Trümmersuche)
  • Organisation- und Einsatztaktik des RH-Teams, Lagebeurteilung

BRK Rettungshundestaffel Rosenheim  | info@rhs-rosenheim.de